Beschluss 12/2/00 |
Zur Deckung von nicht vorhersehbaren Mehrkosten beim Bau des Feuerwehrgerätehauses
in Klosterdorf sind zusätzliche Fiananzmittel in einer Höhe von 60.000,-DM bereitzustellen.
Die Finanzierung ist durch Entnahme aus der Rücklage gesichert. Im Nachtragshaushalt ist der Haushaltssatz
entsprechend zu verändern. |