3. Änderung der Richtlinie der Stadt Buckow über die Förderung von Maßnahmen zur
Erhaltung und Erneuerung von Gebäuden und Freiflächen im Sanierungsgebiet
"Stadtzentrum Buckow"
Artikel 1
Die Richtlinie vom 15.09.1993, zuletzt geändert am 24.07.1996,
wird wie folgt geändert:
1. Grundlage
Grundlage der kommunalen Förderrichtlinie, die 1996 auf der Grundlage der Förderrichtlinie 96
zur Stadterneuerung des Landes Brandenburg beschlossen wurde, stellt die jeweils gültige
Förderrichtlinie zur Stadterneuerung des Landes Brandenburg dar. Zum jetzigen Zeitpunkt ist
dies die Förderrichtlinie 99 zur Stadterneuerung des MSWV.
Die Gültigkeit der kommunalen Förderrichtlinie ist an die Gültigkeit der jeweiligen
Förderrichtlinie zur Stadterneuerung des Landes Brandenburg gebunden.
2. Fördergrundsätze
Die Fördergrundsätze Ziffer I. werden durch Ziffer 1.3 ergänzt:
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage einer umfassenden Beratung der Eigentümer, die durch die
Bauverwaltung das Amtes und den Sanienungsträger sichergestellt ist und auf der Grundlage eines
rechtsverbindlichen gemeindlichen Ortsbildkonzeptes mit differenzierten Aussagen zur
städtebaulichen Gestaltung, das mit der rechtskräftigen Gestaltungssatzung der Stadt Buckow
gegeben ist.
Die Förderung erfolgt darüber hinaus unter der Voraussetzung, dass ein konkretes gebäude-
und grundstücksbezogenes Gestaltungskonzept vorliegt, welches der Eigentümer für den
Zweckbindungszeitraum des Vorhabens als verbindlich anerkennt und welches Grundlage für
sanierungsrechtliche Genehmigungen ist.
3. Förderbedingungen
Ziffer 4.3, Absatz 2wird wie folgt ergänzt:
"Eine Modernisierungsumlage wird nicht erhoben."
4. Höhe der Förderung
Der Satz "Der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten je Grundstück beträgt maximal 40.000,00 DM."
wird ersetzt durch folgende Regelung: "Der Förderhöchstsatz beträgt zukünftig maximal 40%
der förderfähigen Kosten."
Artikel 2
Die Änderung der Richtlinie tritt rückwirkend zum 01.01.1999 in Kraft.
Buckow, den 17.2.2000
| R.-D. Dammann |
|
gez. Dr. Schulze |
| Amtsdirektor |
| ehrenamtlicher Bürgermeister der Stadt Buckow Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung |
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende 3. Änderungssatzung der Richtlinie der Stadt Buckow über die
Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung und Erneuerung von Gebäuden und Freiflächen im
Sanierugsgebiet "Stadtzentrum Buckow" vom 17.02.2000 wird hiermit öffentlich
bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, daß eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die
in der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) enthalten oder aufgrund der GO
erlassen worden sind, beim Zustandekommen dieser Satzung unbeachtlich ist, wenn sie nicht
schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde
unter der Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt,
geltend gemacht worden ist.
Das gilt nicht:
- wenn eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder
- wenn diese Satzung nicht ordnungsgemäß bekanntgemacht worden ist.
Buckow, 25.02.2000 gez. R.-D. Dammann Amtsdirektor
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