3. Änderung der Richtlinie der Stadt Buckow über die Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung und Erneuerung von Gebäuden und Freiflächen im Sanierungsgebiet "Stadtzentrum Buckow"

Artikel 1

Die Richtlinie vom 15.09.1993, zuletzt geändert am 24.07.1996, wird wie folgt geändert:

1. Grundlage
Grundlage der kommunalen Förderrichtlinie, die 1996 auf der Grundlage der Förderrichtlinie 96 zur Stadterneuerung des Landes Brandenburg beschlossen wurde, stellt die jeweils gültige Förderrichtlinie zur Stadterneuerung des Landes Brandenburg dar. Zum jetzigen Zeitpunkt ist dies die Förderrichtlinie 99 zur Stadterneuerung des MSWV.
 
Die Gültigkeit der kommunalen Förderrichtlinie ist an die Gültigkeit der jeweiligen Förderrichtlinie zur Stadterneuerung des Landes Brandenburg gebunden.

2. Fördergrundsätze
Die Fördergrundsätze Ziffer I. werden durch Ziffer 1.3 ergänzt:
 
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage einer umfassenden Beratung der Eigentümer, die durch die Bauverwaltung das Amtes und den Sanienungsträger sichergestellt ist und auf der Grundlage eines rechtsverbindlichen gemeindlichen Ortsbildkonzeptes mit differenzierten Aussagen zur städtebaulichen Gestaltung, das mit der rechtskräftigen Gestaltungssatzung der Stadt Buckow gegeben ist.
 
Die Förderung erfolgt darüber hinaus unter der Voraussetzung, dass ein konkretes gebäude- und grundstücksbezogenes Gestaltungskonzept vorliegt, welches der Eigentümer für den Zweckbindungszeitraum des Vorhabens als verbindlich anerkennt und welches Grundlage für sanierungsrechtliche Genehmigungen ist.

3. Förderbedingungen
Ziffer 4.3, Absatz 2wird wie folgt ergänzt:
"Eine Modernisierungsumlage wird nicht erhoben."

4. Höhe der Förderung
Der Satz "Der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten je Grundstück beträgt maximal 40.000,00 DM." wird ersetzt durch folgende Regelung: "Der Förderhöchstsatz beträgt zukünftig maximal 40% der förderfähigen Kosten."

Artikel 2

Die Änderung der Richtlinie tritt rückwirkend zum 01.01.1999 in Kraft.
 
Buckow, den 17.2.2000

R.-D. Dammann   gez. Dr. Schulze
Amtsdirektor   ehrenamtlicher Bürgermeister der Stadt Buckow
Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung


Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende 3. Änderungssatzung der Richtlinie der Stadt Buckow über die Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung und Erneuerung von Gebäuden und Freiflächen im Sanierugsgebiet "Stadtzentrum Buckow" vom 17.02.2000 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, daß eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) enthalten oder aufgrund der GO erlassen worden sind, beim Zustandekommen dieser Satzung unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter der Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Das gilt nicht:

  • wenn eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder
  • wenn diese Satzung nicht ordnungsgemäß bekanntgemacht worden ist.

Buckow, 25.02.2000
 
gez. R.-D. Dammann
Amtsdirektor