Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet des Amtes Markische Schweiz vom 20.03.2000Aufgrund des § 5 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15.10.1993 (GVBl. I S.398) und § 4 der Amtsordnung für das Land Brandenburg, zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 07.04.1999 (GVBl.I S. 90) i.V. mit Verordnung des Landes Brandenburg vom 24.09.1993 (GVBl. II Nr. 69) über die Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen nach § 6a Absätze 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19.12.1952 in der Fassung vom 24.04.1998 (BGBl. I S.747) hat der Amtsausschuss des Amtes Märkische Schweiz in seiner Sitzung am 20.03.2000 folgende Gebührenordnung beschlossen: § 1 GeltungsbereichDiese Gebührenordnung gilt für die öffentlichen Parkplätze der Stadt Buckow in der Schulstraße. § 2 GebührenDie Gebühren an Parkscheinautomaten zur Überwachung der Parkzeit betragen:
§ 3 Gebührenpflichtige Zeiten
§ 4 InkrafttretenDiese Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom 24.04.1996 außer Kraft.
Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet des Amtes Markische Schweiz vom 20.03.2000Aufgrund des § 5 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15.10.1993 (GVBl. I S.398) und § 4 der Amtsordnung für das Land Brandenburg, zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 07.04.1999 (GVBl.I S. 90) i.V. mit Verordnung des Landes Brandenburg vom 24.09.1993 (GVBl. II Nr. 69) über die Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen nach § 6a Absätze 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19.12.1952 in der Fassung vom 24.04.1998 (BGBl. I S.747) hat der Amtsausschuss des Amtes Märkische Schweiz in seiner Sitzung am 20.03.2000 folgende Gebührenordnung beschlossen: § 1 GeltungsbereichDiese Gebührenordnung gilt für die öffentlichen Parkplätze der Stadt Buckow, Am Markt 2. § 2 GebührenDie Gebühren an Parkscheinautomaten zur Überwachung der Parkzeit betragen:
§ 3 Gebührenpflichtige Zeiten
§ 4 InkrafttretenDiese Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung
in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom 24.04.1996 außer Kraft.
BekanntmachungsanordnungDie vorstehenden Gebührenordnungen für Parkscheinautomaten im Gebiet
des Amtes Märkische Schweiz vom 21.03.2000 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Buckow, 21.03.2000 gez. R.-D. Dammann Amtsdirektor |