Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet des Amtes Markische Schweiz vom 20.03.2000

Aufgrund des § 5 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15.10.1993 (GVBl. I S.398) und § 4 der Amtsordnung für das Land Brandenburg, zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 07.04.1999 (GVBl.I S. 90) i.V. mit Verordnung des Landes Brandenburg vom 24.09.1993 (GVBl. II Nr. 69) über die Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen nach § 6a Absätze 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19.12.1952 in der Fassung vom 24.04.1998 (BGBl. I S.747) hat der Amtsausschuss des Amtes Märkische Schweiz in seiner Sitzung am 20.03.2000 folgende Gebührenordnung beschlossen:

§ 1 Geltungsbereich

Diese Gebührenordnung gilt für die öffentlichen Parkplätze der Stadt Buckow in der Schulstraße.

§ 2 Gebühren

Die Gebühren an Parkscheinautomaten zur Überwachung der Parkzeit betragen:

  1. je angefangene halbe Stunde 0,50 DM bei einer Höchstparkdauer von 4 Stunden.
  2. für Dauerparker monatlich 30,00 DM.

§ 3 Gebührenpflichtige Zeiten

  1. Für Dauerparker besteht keine Zeitbegrenzung.
  2. Für übrige Parker besteht die gebührenpflichtige Zeit von 6:00 bis 18:00 Uhr.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom 24.04.1996 außer Kraft.

Buckow, den 21.03.2000

gez. R. D. Dammann   gez. H. v. Bockelberg
Amtsdirektor   Amtsauschussvorsitzende

Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet des Amtes Markische Schweiz vom 20.03.2000

Aufgrund des § 5 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15.10.1993 (GVBl. I S.398) und § 4 der Amtsordnung für das Land Brandenburg, zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 07.04.1999 (GVBl.I S. 90) i.V. mit Verordnung des Landes Brandenburg vom 24.09.1993 (GVBl. II Nr. 69) über die Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen nach § 6a Absätze 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19.12.1952 in der Fassung vom 24.04.1998 (BGBl. I S.747) hat der Amtsausschuss des Amtes Märkische Schweiz in seiner Sitzung am 20.03.2000 folgende Gebührenordnung beschlossen:

§ 1 Geltungsbereich

Diese Gebührenordnung gilt für die öffentlichen Parkplätze der Stadt Buckow, Am Markt 2.

§ 2 Gebühren

Die Gebühren an Parkscheinautomaten zur Überwachung der Parkzeit betragen:

  1. je angefangene halbe Stunde 0,50 DM bei einer Mindestparkdauer von 4 Stunden.
  2. für Dauerparker monatlich 30,00 DM.
  3. für Ablöseparker kostenfrei (Parkplatzordnung)

§ 3 Gebührenpflichtige Zeiten

  1. Für Dauerparker besteht keine Zeitbegrenzung.
  2. Für übrige Parker besteht die gebührenpflichtige Zeit von 6:00 bis 18:00 Uhr.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung vom 24.04.1996 außer Kraft.

Buckow, den 21.03.2000

gez. R. D. Dammann   gez. H. v. Bockelberg
Amtsdirektor   Amtsauschussvorsitzende

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehenden Gebührenordnungen für Parkscheinautomaten im Gebiet des Amtes Märkische Schweiz vom 21.03.2000 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, daß eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) enthalten oder aufgrund der GO erlassen worden sind, beim Zustandekommen dieser Satzung unbeachtlich ist, wenn sie nicht schrifllich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter der Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist.
Das gilt nicht:

  • wenn eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder
  • wenn diese Gebührenordnung nicht ordnungsgemäß bekanntgemacht worden ist.

Buckow, 21.03.2000
 
gez. R.-D. Dammann
Amtsdirektor