Satzung der Gemeinde Waldsieversdorf über die Ausübung das Vorkaufsrechtes nach § 25
Absatz 1 Nr. 2 BauGB an Grundstücken (Vorkaufsrechtssatzung)
Aufgrund des
§ 5 der Gemeindeordnung
für das Land Brandenburg (GOBbg) vom 15.10.1993 (GVBl. I S.398),
zuletzt geändert am 08.04.1998 (GVBI.I S.62) in der zurzeit gültigen Fassung und
§ 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBI.I S.2141) zuletzt geändert am 15.12.1997 (BGBI.I S.2902)
hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Waldsieversdorf in ihrer Sitzung am 17.02.2000 die
nachstehende Satzung über die Ausübung des Vorkaufsrechtes nach § 25
Abs. 1 Nr. 2 BauGB (Vorkaufsrechtssatzung) beschlossen.
§ 1 formeller Geltungsbereiche
Für den Bereich der Flurstücke 95/31 und 95/30 der Flur 3 in der
Gemarkung Waldsieversdorf wird eine Satzung über die Ausübung das Vorkaufsrechtes nach
§ 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB erlassen.
Der Geltungsbereich ist auf dem als Anlage zur Satzung gehörenden Lageplan gekennzeichnet.
§ 2 sachlicher Geltungsbereich
Der Gemeinde Waldsieversdorf steht im Geltungsbereich des in § 1
benannten Gebietes zur Gewährleistung der Umsetzung der Entwicklungsziele als staatlich
anerkannter Erholungsort mit einer entsprechenden geordneten städtebaulichen Entwicklung
(vorrangiges Entwicklungsziel: Schaffung einer Sport- und Erholungseinrichtung unter
Einbeziehung das angrenzenden Sportplatzes und touristischer Nutzung) an den bebauten und
unbebauten Grundstücksteilen im Geltungsbereich dieser Satzung zu.
§ 3 Mitteilungspflichten der Grundstückseigentümer
Die Eigentümer der unter das Vorkaufsrecht im Sinne dieser Satzung fallenden
Grundstücke sind verpflichtet, der Gemeinde Waldsieversdorf den Abschluss eines Kaufvertrages
über ihr Grundstück unverzüglich anzuzeigen.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Waldsieversdorf, den 22.Feb. 2000
| gez. R. D. Dammann |
| gez. M. Werner |
| Amtsdirektor |
| ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Waldsieversdorf
Vorsitzender der Gemeindevertretung |
Anlage dieser Satzung ist eine Flurkarte, Gemarkung Waldsieversdorf,
Flur 3, mit dem markierten Geltungsbereich.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung der Gemeinde Waldsieversdorf über die Ausübung des
Vorkaufsrechtes nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB an Grundstücken
(Vorkaufsrechtssatzung) vom 17.02.2000 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Es wird darauf hingewiesen, daß eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die
in der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) enthalten oder aufunund der GO erlassen
worden sind, beim Zustandekommen dieser Satzung unbeachtlich ist, wenn sie nicht schrifllich
innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter der
Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend
gemacht worden ist.
Das gilt nicht:
- wenn eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder
- wenn diese Satzung nicht ordnungsgemäß bekanntgemacht worden ist.
Buckow, 28.02.2000
gez. R.-D. Dammann Amtsdirektor
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