Bekanntmachungdes Beteiligungsberichtes der Stadt Buckow und der einzelnen Gemeinden des Amtes Märkische Schweiz an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform das privaten Rechts Gemäß § 105 Abs. 3 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg (GO) ist ein Bericht über die Beteiligung an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts der Stadt Buckow und der einzelnen Gemeinden des Amtes Märkische Schweiz zu erstellen und jährlich fortzuschreiben. Die Beteiligungsberichte liegen im
gez. Dammann |