1) Die Benutzerordnung dient der Sicherheit, Ordnung undder Sauberkeit im gesamten Objekt Dorfstraße 5 (Versammlungsräume (2 Stück), Flur, Toilette).
2) Die Benutzerordnung ist für alle Nutzer verbindlich.
3) Mit der Shlüsselübergabe ist ein Verantwortlicher zu benennen.
1) Die Benutzung der Räume steht grundsätzlich jedermann frei.
2) Dazu ist durch den Nutzer ein entsprechender Antrag, 10 Werktage vor Benutzung, zu stellen und gleichzeitig ist das entsprechende Nutzungsentgelt zu entrichten.
3) Bei der Vergabe ist darauf zu achten, dass in jedem Fall Veranstaltungen der Gemeinde und der Rentner Vorrang genießen.
4) Die Gemeinde Grunow beauftragt die Freiwillige Feuerwehr, Herrn Hanne, mit der Vergabe der Räumlichkeiten (Terminabstimmung, Schlüsselübergabe, Kontrolle).
Das Nutzungsentgelt wird als privatrechtliches Entgelt in einem gesonderte Beschluss der Gemeindevertretung Grunow festgelegt.
Die Nutzungszeit wird werktags auf 14.00 bis 23.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 07.00 bis 24.00 Uhr möglich sein. Über diese Zeit hinaus, ist das Amt Märkische Schweiz, Fachbereich Ordnungs- und Sozialamt zu informieren.
Die Einrichtungen der Räume sind pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung oder Verunreinigung ist untersagt und verpflichtet zum Schadenersatz. Der Schadenersatzanspruch ist gegenüber dem festgestellten Nutzer sofort zu fordern. Für Papier und sonstige Abfälle sind Abfallkörbe vorhanden. Für die Reinigung der Räume ist der Nutzer zuständig.
Nach jeder Nutzung sind die Räume zu reinigen. Wird die Reinigung nicht durchgeführt wird ein Reinigungsentgelt erhoben, das dem Aufwand nach berechnet wird.
Findet ein Nutzer die ihm zugewiesenen Räume verunreinigt oder beschädigt vor, so hat er dies unverzüglich der Gemeinde Grunow über den Verantwortlichen (Herrn Hanne) mitzuteilen. Nachträgliche Beschwerden oder Einsprüche können nicht berücksichtigt werden.
Die Nutzer haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
Die Aufsicht während der Veranstaltungspausen führt der Nutzer, der die Schlüssel in Empfang genommen hat bzw. der durch ihn verantwortlich gemacht wurde.
Er hat für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe, Ordnung und für die Einhaltung der Raumordnung zu sorgen. Den Anordnungen der Verantwortlichen ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
Der jeweilige Verantwortliche muss volljährig sein.
Wenn das Spielmobil die Räume nutzt, ist der Projektleiter in Abstimmung mit dem Jugendpfleger verantwortlich.
Die Nutzer stellen die Gemeinde von etwaigen Haftpflichtansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume und dem Zugang zu den Räumen stehen.
Diese Benutzerordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekannmachung in Kraft.
Grunow, den 29.05.2000
| gez. Dammann | gez. Schmidt |
| Amtsdirektor | ehrenamtlicher Bürgermeister Vorsitzende der Gemeindevertretung |
1.Nutzung von Räumlichkeiten
1.1. von wirtschaftlich selbstständigen Unternehmen und
Privatpersonen
| Leistungsumfang | > | Nutzungsentgelt |
| Nutzung eines Raumes (bis max. 3 Stunden) | 15,00 DM / Stunde | |
| Nutzung eines Raumes (für jede weitere Stunde) | 10,00 DM / Stunde | |
| Nutzung eines Raumes pro Tag | 75,00 DM / Tag | |
| Nutzung eines Raumes ab 3. Tag und jeden weiteren Tag | 50,00 DM / Stunde |
| Leistungsumfang | > | Nutzungsentgelt |
| Nutzung eines Raumes | frei |
| Leistungsumfang | > | Nutzungsentgelt |
| Nutzung eines Raumes | 10,00 DM / Monat |
Die vorstehende Benutzerordnung für die Nutzung des Versammlungsraumes im Gemeindehaus, Dorfstraße 5 der Gemeinde Grunow vom 29.05.2000 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Es wird darauf hingewiesen, daß eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in
der Gemeindeordnung (GO)
enthalten oder aufgrund der GO erlassen worden sind, beim Zustandekommen
dieser Ordnung unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines
Jahres seit der Bekanntmachung der Ordnung
gegenüber der Gemeinde unter der Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den
Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist.
Das gilt nicht:
- wenn eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder
- wenn diese Satzung nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden ist.
| Buckow, den 13.06.2000 | gez. Dammann |
| Amtsdirektor |