Benutzerordnung für die Nutzung des Versammlungsraumes im Gemeindehaus, Dorfstraße 5 der Gemeinde Grunow


§ 1 Zweck der Benutzerordnung


1) Die Benutzerordnung dient der Sicherheit, Ordnung undder Sauberkeit im gesamten Objekt Dorfstraße 5 (Versammlungsräume (2 Stück), Flur, Toilette).
2) Die Benutzerordnung ist für alle Nutzer verbindlich.
3) Mit der Shlüsselübergabe ist ein Verantwortlicher zu benennen.


§ 2 Nutzer

1) Die Benutzung der Räume steht grundsätzlich jedermann frei.
2) Dazu ist durch den Nutzer ein entsprechender Antrag, 10 Werktage vor Benutzung, zu stellen und gleichzeitig ist das entsprechende Nutzungsentgelt zu entrichten. 3) Bei der Vergabe ist darauf zu achten, dass in jedem Fall Veranstaltungen der Gemeinde und der Rentner Vorrang genießen. 4) Die Gemeinde Grunow beauftragt die Freiwillige Feuerwehr, Herrn Hanne, mit der Vergabe der Räumlichkeiten (Terminabstimmung, Schlüsselübergabe, Kontrolle).


§ 3 Entgeltregelung

Das Nutzungsentgelt wird als privatrechtliches Entgelt in einem gesonderte Beschluss der Gemeindevertretung Grunow festgelegt.


§ 4 Nutzungszeit

Die Nutzungszeit wird werktags auf 14.00 bis 23.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 07.00 bis 24.00 Uhr möglich sein. Über diese Zeit hinaus, ist das Amt Märkische Schweiz, Fachbereich Ordnungs- und Sozialamt zu informieren.


§ 5 Raumbenutzung

Die Einrichtungen der Räume sind pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung oder Verunreinigung ist untersagt und verpflichtet zum Schadenersatz. Der Schadenersatzanspruch ist gegenüber dem festgestellten Nutzer sofort zu fordern. Für Papier und sonstige Abfälle sind Abfallkörbe vorhanden. Für die Reinigung der Räume ist der Nutzer zuständig.

Nach jeder Nutzung sind die Räume zu reinigen. Wird die Reinigung nicht durchgeführt wird ein Reinigungsentgelt erhoben, das dem Aufwand nach berechnet wird.

Findet ein Nutzer die ihm zugewiesenen Räume verunreinigt oder beschädigt vor, so hat er dies unverzüglich der Gemeinde Grunow über den Verantwortlichen (Herrn Hanne) mitzuteilen. Nachträgliche Beschwerden oder Einsprüche können nicht berücksichtigt werden.

Die Nutzer haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.


§ 6 Aufsicht

Die Aufsicht während der Veranstaltungspausen führt der Nutzer, der die Schlüssel in Empfang genommen hat bzw. der durch ihn verantwortlich gemacht wurde.

Er hat für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe, Ordnung und für die Einhaltung der Raumordnung zu sorgen. Den Anordnungen der Verantwortlichen ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

Der jeweilige Verantwortliche muss volljährig sein.
Wenn das Spielmobil die Räume nutzt, ist der Projektleiter in Abstimmung mit dem Jugendpfleger verantwortlich.


§ 7 Haftungsausschussklausel

Die Nutzer stellen die Gemeinde von etwaigen Haftpflichtansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume und dem Zugang zu den Räumen stehen.


§ 8 Inkrafttreten

Diese Benutzerordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekannmachung in Kraft.
 
Grunow, den 29.05.2000


gez. Dammann gez. Schmidt
Amtsdirektor ehrenamtlicher Bürgermeister
Vorsitzende der Gemeindevertretung

Privatrechtliches Entgelt für die Benutzung der versammlungsräume im Gemeindehaus Grunow, Dorfstraße 5 der Gemeinde Grunow

1.Nutzung von Räumlichkeiten
1.1. von wirtschaftlich selbstständigen Unternehmen und Privatpersonen

Leistungsumfang Nutzungsentgelt



Nutzung eines Raumes (bis max. 3 Stunden) 15,00 DM / Stunde
Nutzung eines Raumes (für jede weitere Stunde) 10,00 DM / Stunde
Nutzung eines Raumes pro Tag 75,00 DM / Tag
Nutzung eines Raumes ab 3. Tag und jeden weiteren Tag 50,00 DM / Stunde

1.2. von ortsansässigen gemeinnützigen Vereinen sowie Freiwillige Feuerwehr, Gemeindevertretung und für den Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit der Kinder und Jugendlichen der Gemeinde Grunow
Leistungsumfang Nutzungsentgelt



Nutzung eines Raumes frei

1.3. von der Gymnastikgruppe Grunow
Leistungsumfang Nutzungsentgelt



Nutzung eines Raumes 10,00 DM / Monat

Anmerkung:
Das Nutzungsentgelt beinhaltet die Benutzung von Toiletten und Flure sowie die Bewirtschaftungskosten (Heizung und Beleuchtung).


Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Benutzerordnung für die Nutzung des Versammlungsraumes im Gemeindehaus, Dorfstraße 5 der Gemeinde Grunow vom 29.05.2000 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Es wird darauf hingewiesen, daß eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Gemeindeordnung (GO) enthalten oder aufgrund der GO erlassen worden sind, beim Zustandekommen dieser Ordnung unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Ordnung gegenüber der Gemeinde unter der Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist.

Das gilt nicht:
- wenn eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder
- wenn diese Satzung nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden ist.

Buckow, den 13.06.2000 gez. Dammann
  Amtsdirektor