Bekanntmachungsanordnung

Die nachstehende 4. Änderung der Richtlinie der Stadt Buckow über die Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung und Erneuerung von Gebäuden und Freiflächen im Sanierugsgebiet "Stadtzentrum Buckow" vom 24.05.2000 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, daß eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) enthalten oder aufgrund der GO erlassen worden sind, beim Zustandekommen dieser Satzung unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter der Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Das gilt nicht:

  • wenn eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder
  • wenn diese Satzung nicht ordnungsgemäß bekanntgemacht worden ist.

Buckow, 22.06.2000
 
gez. Dammann
Amtsdirektor


4. Änderung der Richtlinie der Stadt Buckow über die Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung und Erneuerung von Gebäuden und Freiflächen im Sanierungsgebiet "Stadtzentrum Buckow"

Artikel 1

Die Richtlinie vom 15.09.1993, zuletzt geändert am 17.02.2000, wird wie folgt geändert:

Höhe der Förderung
In Ziffer 5 wird folgender Absatz ersatzlöos gestrichen:
 
Bei Maßnahmen am Gebäudeäußeren kann der Zuschuss bis zu 80 Prozent der Mehraufwendungen für Materialien und andere Leistungen, die dadurch entstehen, dass eine altstadt- bzw. denkmalgerechte Ausführung der Maßnahme realisiert bzw. eine Aufwertung durch Rückbau störender Fassadenelemente, Fenster, Vorbauten und dgl. erreicht, begleichen. Die Mehraufwendungen sind durch den Antragsteller nachzuweisen.
 
Lässt sich eine solche Mehraufwendung nicht nachweisen, erfolgt die Förderung durch die Gewähjrung von Zuschüssen in Höhe von 40 Prozent der förderfähigen Kosten.

Artikel 2

Inkrafttreten
 
Ziffer 12 wird wie folgt geändert:
 
"Die Richtlinie tritt, nach Genehmigung durch das Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, mit ihrer Veröffentlichung in Kraft."
 
Buckow, den 24.05.2000

R.-D. Dammann   gez. Dr. Schulze
Amtsdirektor   ehrenamtlicher Bürgermeister der Stadt Buckow
Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung