BekanntmachungsanordnungDie nachstehende 4. Änderung der Richtlinie der Stadt Buckow über die Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung und Erneuerung von Gebäuden und Freiflächen im Sanierugsgebiet "Stadtzentrum Buckow" vom 24.05.2000 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, daß eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) enthalten oder aufgrund der GO erlassen worden sind, beim Zustandekommen dieser Satzung unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter der Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Das gilt nicht:
Buckow, 22.06.2000 gez. Dammann Amtsdirektor 4. Änderung der Richtlinie der Stadt Buckow über die Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung und Erneuerung von Gebäuden und Freiflächen im Sanierungsgebiet "Stadtzentrum Buckow"Artikel 1Die Richtlinie vom 15.09.1993, zuletzt geändert am 17.02.2000, wird wie folgt geändert: Höhe der Förderung
Artikel 2Inkrafttreten
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