Bekanntmachung des Amtes Märkische SchweizMit Inkrafttreten des 11. Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetztes (LuftVG) stellte die Flugplatzbetreibergesellschaft Strausberg mbH den Antrag auf Aufrechterhaltung des Baubeschränkungsbereiches Klasse B für den Verkehrslandeplatz Strausberg. Mit Bescheid des Brandenburgischen Landesamtes für Verkehr und Straßenbau vom 28.01.1999 wurde dem Antrag stattgegeben. Damit wird der bisher bestehende Baubeschränkungsbereich Klasse B in der Form und den Abmessungen der Anordnung über Baubeschränkungsbereiche in der Umgebung von Flugplätzen vom 05.03.1971 (Gesetzblatt der DDR, Sonderdruck 699) aufrechterhalten. Die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung von Bauwerken in der Umgebung des Flugplatzes bedarf in analoger Anwendung der §§ 12 und 17 LuftVG auch weiterhin der Zustimmung der Luftfahrtbehörde. Eine Darstellung des Baubeschränkungsbereiches für den Verkehrslandeplatz Strausberg kann in der Zeit vom 06.09.00 bis 21.09.00 im Bauamt des Amtes Märkische Schweiz, Zimmer 1, Hauptstraße 1 in 15377 Buckow
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