Öffentliche Bekanntmachung für die Gemeinde GarzauHerr Friedrich Röger hat am 15.08.2000 zur Niederschrift erklärt, dass er mit Wirkung zum 31. Oktober 2000 als ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Garzau aus seinem Amt ausscheiden wird. Damit ist ein/e ehrenamtliche/r Bürgermeister/in in der Gemeinde Garzau neu zu wählen. Gemäß § 82(3, 4) BbgKWahlG wird durch den Wahlleiter des Amtes Märkische Schweiz festgestellt, dass mit Wirkung vom 31. Oktober 2000 Herr Friedrich Rögers Rechtsstellung als ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Garzau endet. Der Landkreis Märkisch Oderland als Aufsichtsbehörde wird den Tag der Neuwahl bestimmen.
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