Wahlbekanntmachung zur Bürgermeisterneuwahl in Garzau
1. Führung des Wählerverzeichnis
Gemäß § 23 des Brandenburgischen Kommunalwahigesetzes wird für jeden Wahlbezirk ein
Wählerverzeichnis der wahlberechtigten Personen geführt. Jede wahlberechtigte Person wird zum
15. Oktober 2000 eine Benachrichtigung über ihren Eintrag in das entsprechende Wählerverzeichnis
erhalten.
Vom 16.10.2000 bis zum 20.10.2000 werden die Wählerverzeichnisse während der Dienststunden:
Montag, Mittwoch und Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr,
Dienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr und
Freitag von 9.00 bis 12.30 Uhr
im Einwohnermeldeamt, Verwaltungsgebäude Rehfelde, Elsholzstr. 4 zur Einsichtnahme ausliegen.
Jeder Bürger hat das Recht die Richtigkeit seiner personenbezogenen Daten zu überprüfen.
Anträge auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses können bis zum 28.10.2000, 12.00 Uhr,
im Einwohnermeldeamt Rehfelde, Elsholzstr. 4 schriftlich gestellt oder zur Niederschrift gegeben werden.
2. Durchführung der Bürgermeisterwahl
Am 12.November 2000 wird in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Wahl des
ehrenamtlichen Bürgermeisters durchgeführt.
Das Wahllokal befindet sich in Garzau, Gemeindebüro, Alte Heerstraße97
In den Wahlbenachrichtigungen, die jede wahlberechtigte Person in der Zeit bis zum
15.10.2000 erhalten hat, ist der Wahlbezirk und das Wahllokal eingetragen. Die Gemeinde bildet
einen Wahlbezirk.
Wahlhandlung und Stimmabgabe
Wählerinnen und Wähler haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes durch Vorlage der Benachrichtigungskarte oder des Personalausweises auszuweisen.
- Der Bewerber muß zweifelsfrei durch Ankreuzen auf dem Stimmzettel gekennzeichnet werden.
- Ist nur ein Bewerber zugelassen, muß bei in einem der Kreise, die sich bei den
Worten "Ja" oder "Nein" befinden, das Kreuz gesetzt werden.
Briefwahl
Die Stimmabgabe kann für die Wahl durch Briefwahl erfolgen. Der Wahlschein/ Breiefwahlunterlagen können ab dem 20.10.2000 unter Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte beim Amt Märkische Schweiz, Außenstelle Rehfelde, Elsholzstr. 4, im Einwohnermeldeamt angefordert werden.
Die Briefwahl wird in folgender
Weise ausgeübt:
- Die wahlberechtigte Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet den Stimmzettel.
- Sie legt den Stimmzettel unbeobachtet in den jeweiligen Wahlumschlag und verschließt
ihn anschließend.
- Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und Tages die auf dem Wahlschein aufgedruckte
Versicherung an Eides statt zur Briefwahl.
- Sie legt den verschlossenen Wahlumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den
amtlichen Wahlumschlag und verschließt diesen Umschlag.
- Der Wahlumschlag kann durch die Post an die angegebene Wahlbehörde abgeschickt werden.
Dabei ist darauf zu achten, dass der Wahlbrief bis spätestens 18.00 Uhr am Wahltage
eingehen muß.
Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel kann aber auch im Gebäude des Amtes
Märkische Schweiz ausgefüllt und persönlich abgegeben werden.
Die Wahl ist öffentlich, und jedermann hat zum Wahllokal Zutritt, soweit das ohne
Störung des Wahlgeschäftes möglich ist. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges
Wahlergebnis herbeiführt oder das Ergebnis der Wahl verfälscht wird nach den Vorschriften
des Strafgesetzbuches bestraft.
Buckow, 30.09.2000 gez. Dammann Amtsdirektor
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