Straßenbenennung Rehfelde

Nach § 6 Brandenburgisches Straßengesetz vom 28. Juni 1999, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg - GVBI. - Teil I, Nr.12, S. 211, erhält gemäß Beschluss 12/3 vom 23.03.2000 die im Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 5, Gemarkung Rehfelde, Flur 2, Flurstücke 1684-1689 befindliche und in der nebenstehenden Skizze schraffiert gekennzeichnete Straße den Namen "Fuchsbergring".

Gegen den Inhalt dieses Bescheides ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift in der Außenstelle des Amtes Märkische Schweiz, Elsholzstraße 4 in 15345 Rehfelde im Bauamt zu erheben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb dieser Frist erfolgt ist. Sollte weiterhin die Widerspruchsfrist durch einen von Ihnen Bevollmächtigten versäumt worden sein, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.

gez. Neumann
ehrenamtlicher Bürgermeister    

gez. R.-D. Dammann
Amtsdirektor