Einzelne Neuwahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Ihlow
1. Wahltag Mit Schreiben vom 06.11.2000 wurde durch den Landrat des Landkreises Märkisch-Oderland der 04. Februar 2001 zum Tag der einzelnen Neuwahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Ihlow bestimmt. Eine etwa notwendige Stichwahl findet am 25. Februar 2001 statt. Die Wahl bzw. die Stichwahl findet in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr statt.
2. Wahlgebiet Für das Wahlgebiet der Gemeinde wurde zu der Bürgermeisterwahl am 04.02.2001 und für die Stichwahl am 25.02.2001 ein Wahlkreis mit einem Wahlbezirk festgelegt. Die Bekanntgabe des Wahllokales erfolgt gesondert.
3. Wahlvorschläge Es wird ein/e ehrenamtliche/r Bürgermeister/in gewählt. Wahlvorschläge können von Parteien, politischen Wereinigungen und Wählergruppen und von Einzelbewerbern eingereicht werden.
Wählbar sind alle Bürgerinnen und Bürger, die
- am Wahltag mindesten 18 Jahre alt sind (geboren am 04.02.1983 oder früher)
- spätestens ab dem 04. November 2000 ihren ständigen Wohnsitz in der Gemeinde haben
- Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger)
- nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Der Wahlvorschlag muß enthalten:
- Namen, Vornamen, Beruf oder Tätigkeit, Geburtstag, Geburtsort und die Anschrift des Bewerbers.
- den vollständigen Namen der Partei oder politischen Vereinigung, sowie die geläufige Kurzbezeichnung in Buchstaben.
- das Kennwort der Wählergruppe, wenn der Wahlvorschlag von einer Wählergruppe eingereicht wird.
Bei Wahlvorschlägen von Parteien oder politischen Vereinigungen die aufgrund eines eigenen Wahlvorschlages
- im Deutschen Bundestag durch mindestens einen im Land Brandenburg gewählten Abgeordneten oder
- im Landtag durch mindestens einen Abgeordneten oder
- im Kreistag durch mindestens einen Vertreter oder
- in der Gemeindevertretung durch mindestens einen Vertreter seit der letzten Wahl ununterbrochen vertreten sind genügt die Unterschrift des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstandes.
Bei Wählergruppen die aufgrund eines eigenen Vorschlages in der Gemeindevertretung durch mindestens einen Vertreter seit der letzten Wahl ununterbrochen vertreten sind, genügt die Unterschrift des Vertretungsberechtigten.
Bei einem Einzelbewerber, der am Tag der Bestimmung des Wahltages der Vertretung angehört und seinen Sitz bei der letzten Wahl aufgrund eines Einzelwahlvorschlages ehalten hat, genügt die eigene Unterschrift.
Zur Bestimmung der Bewerber für die Wahl verweise ich auf § 33 Kommunalwahlverordnung i.V. mit § 33 des Brandenburgischen Wahlgesetzes.
Unionsbürger müssen mit der Bescheinigung der Wählbarkeit eine Versicherung an Eides Statt über ihre Staatsangehörigkeit und darüber vorlegen, dass sie in ihrem Herkunftsland nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.
Die Wahlvorschläge müssen bis zum achtundreißigsten Tag vor der Wahl 12.00 Uhr (28. Dezember 2000) beim Wahlleiter des Amtes Märkische Schweiz eingereicht werden.
Der Wahlausschuß des Amtes Märkische Schweiz wird am 03.01.2001 um 16.00 Uhr im Rathaus Buckow über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheiden.
Die notwendigen Formulare werden durch den Wahlleiter zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen können beim Wahlleiter des Amtes eingeholt werden.
Buckow, den 07.11.2000 gez. Dammann Wahlleiter
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