Informationder Unteren Naturschutzbehörde im Landkreis Märkisch-Oderland in Seelow, Puschkinplatz 12, über die Durchführung von Naturschutzmaßnahmen im Naturpark "Märkische Schweiz". Im Auftrag der Naturparkverwaltung werden im Naturpark "Märkische Schweiz" im Jahr 2000 Landschaftspflegemaßnahmen durchgeführt. Die betreffenden Flurstücke sind aus der Anlage ersichtlich. Diese Maßnahme dient dem Erhalt geschützter Tier- und Pflanzenarten, die nur aufgrund des Offenhaltens der Biotopflächen geschützt werden können. Dem Eigentümer entstehen durch diese Maßnahmen keine Kosten. Auf Antrag können diese Maßnahmen selbst durchgeführt werden. Schnittgut und Gehölzmaterial kann nach Rücksprache den Eigentümern zur Verfügung gestellt werden. Die Naturparkverwaltung Markische Schweiz weist darauf hin, dass gemäß § 8 des Bundesnaturschutzgesetzes und § 68 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege vom Juli 1992 eine Duldungspflicht der Grundstückseigentümer für die Durchführung von Maßnahmen in Naturschutzgebieten besteht falls diese Arbeiten nicht selbst von den Eigentümern durchgeführt werden. Einwände und Anfragen sind bitte schriftlich innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Veröffentlichung dieser Mitteilung an:
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