Information zur Abfallgebühr 2001

Der Landkreis MOL beabsichtigt, in diesem Jahr bereits ab Mitte März die Abfallgebührenbescheide zu versenden. Die Zahlungsfrist beträgt jeweils 4 Wochen.

Bereits im vergangenen Jahr wurde dazu übergegangen, die Abfallgebühr nur noch von den Grundstückseigentümern zu erheben. Diese Verfahrensweise wird auch zukünftig so beibehalten. Die Maßnahme steht im Einklang mit der vollständigen Umsetzung von § 5 (1) der Abfallentsorgungssatzung, nach der "Jeder Eigentümer eines im Gebiet des Landkreises liegenden Grundstücks, auf dem ...Abfall zur Beseitigung anfallen können" verpflichtet ist, sein Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung (Hausmüllentsorgung und Entsorgung hausmüllähnlicher Gewerbeabfälle) anzuschließen.

Datengrundlage für die Gebührenveranlagung bilden die amtlichen Meldedaten der Einwohnermeldeämter.
Sollten in einzelnen Fällen trotz erfolgter intensiver Datenprüfung Veranlagungsfehler auftreten, bitten wir um Ihr Verständnis und Mitteilung des erforderlichen Änderungsbedarfes.

veröffentlicht in: Märkische Oderzeitung vom 10.03.2001