Aufgrund der §§ 6 und 35 Abs.2 Nr.2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) vom 15. Oktober 1993 (GVBl.I S.398), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8.April 1998 (GVBl.I S.62), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Werder in ihrer Sitzung am 06.07.1999 folgende 1.Änderungssatzung der Hauptsatzung vom 16.06.1998 beschlossen:
§ 7 (2)
"Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung
werden nach § 10 der Hauptsatzung öffentlich bekanntgemacht"
§ 8 (2)
Ersatzlose Streichung des 2. Satzes
§ 9 (2)
"Er besteht aus dem Bürgermeister und weiteren fünf Mitgliedern"
Artikel 2
Die 1. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
| gez. R.D. Dammann | gez. Heide von Bockelberg |
| Amtsdirektor | Vorsitzende der Gemeindevertretung ehrenamtliche Bürgermeisterin |
Die vorstehende 1. Änderungssatzung der Gemeinde Werder vom 6.07.1999 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Es wird darauf hingewiesen, daß eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) enthalten oder aufgnund der GO erlassen worden sind, beim Zustandekommen dieser Satzung unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter der Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltendgemacht worden ist.
Das gilt nicht:
Buckow,15.07.1999
gez. R.D. Dammann
Amtsdirektor