Öffentliche Bekanntmachung

Die Liegenschaftskarten der Gemarkung Rehfelde, Gemarkung Rehfelde, Flur 2, Flurstücke 762 bis 768, 779 bis 786, 789, 790/8 bis 800, 814 bis 824, 826 bis 863, 865 bis 888, 890 bis 955, 1307, 1308, 1329, 1395 bis 1398, 1403 bis 1406, 1409 bis 1411, 1473 bis 1476 sind erneuert worden. Neuer amtlicher Nachweis sind die erneuerten Liegenschaftskarten im Maßstab 1:1000.

Gemäß § 12 Abs.1 Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster im Land Brandenburg (VermLiegG) ist das Liegenschaftskataster zuerneuern, wenn es den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft an ein öffentliches raumbezogenes Basisinformationssystem nicht genügt. Inhalt des Liegenschaftskatasters ist u.a. die Liegenschaftskarte.

In dem oben genannten Gebiet wurden die bisherigen Karten diesen Anforderungen nicht mehr gerecht, so dass der Anlass zur Katasterkartenerneuerung gegeben war.

Die erneuerten Liegenschaftskarten liegt im Rahmenkartenformat im Maßstab 1: 1000 vor.

Entsprechend § 12 Abs.4 VermLiegG werden die erneuerten Liegenschaftskarten durch Offenlegung bekanntgegeben.

Die erneuerten Liegenschaftskarten werden in der Zeit vom 20.09.1999 bis 20.10.1999 im Kataster- und Vermessungsamt des Landkreises Märkisch-Oderland, Klosterstraße 14, 15331 Strausberg, während der regulären Öffnungszeit Montag - Freitag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr, Dienstag zusätzlich 13:00 Uhr - 18:00 Uhr offengelegt.


Rechtsbehelf

Gegen den Inhalt der erneuerten Liegenschaftskarten kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei mir unter der oben genannten Anschrift schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einzulegen.
Falls diese Widerspruchsfrist durch Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so wurden dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.


Strausberg, den 2. September 1999
Landkreis Märkisch-Oderland
Kataster- und Vermessungsamt

gez. Schröder
Katasteramtsleiter