Bekanntmachung der Jahresrechnung 1998 und Entlastung des Amtsdirektors


Der nachstehende Beschluss über die Jahresrechnung der Stadt Buckow für das Haushaltsjahr 1998 und die Entlastung des Amtsdirektors werden gemäß § 93 Gemeindeordnung (GO) Bbg. hiermit öffentlich bekannt gemacht.

In die Jahresrechnung und ihre Anlagen kann jeder während der allgemeinen Öffnungszeiten des Amtes Märkische Schweiz Einsicht nehmen.

Buckow, den 16.11.1999

gez. R.-D. Dammann
Amtsdirektor


Stadt Buckow Buckow , 10.11.99

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Buckow über das Ergebnis der Jahresrechnung 1998 und Entlastung des Amtsdirektors

1. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt das in dem vorliegenden Bericht des Rechnungsprüfungsamtes aufgezeigte Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde Waldsieversdorf für das Haushaltsjahr 1998 zur Kenntnis.

2. Die Stadtverordnetenversammlung stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 1998 unter Einbeziehung der Abschlussbuchungen wie folgt fest:

  
Solleinnahmen Verwaltungshaushalt 5.853.133,51 DM
Solleinnahmen Vermögenshaushalt 34.610.278,43 DM
Summe Solleinnahmen 40.463.411,94 DM
Neue Haushaltseinnahmereste 2.286.627,58 DM
Abgang alte Haushaltseinnahmereste 0,00 DM
Abgang alte Kasseneinnahmereste 6.285,21 DM
Summe bereinigte Solleinnahmen 42.743.754,31 DM
Sollausgaben Verwaltungshaushalt 5.847.843,58 DM
Sollausgaben Vermögenshaushalt
(darin enthalten Überschuss nach
§ 39 (3) S. 2 GemHVO = 1.041.352,78 DM)
34.175.937,76 DM
Summe Sollausgaben 40.023.781,34 DM
Neue Haushaltsausgabereste 2.725.069,88 DM
Verwaltungshaushalt 0,00 DM
Vermögenshaushalt 2.725.069,88 DM
Abgang alte Haushaltausgabereste 4.101,63 DM
Verwaltungshaushalt 0,00 DM
Vermögenshaushalt 4.101,63 DM
Abgang alte Kassenausgabereste 995,28 DM
Summe bereinigte Sollausgaben 42.743.754,31 DM
Etwaiger Unterschied
Bereinigte Solleinnahmen
./. bereinigte Sollausgaben (Fehlbetrag)
0,00 DM

3. Auf Grund der geprüften und festgestellten Ergebnisse der Jahresrechnung 1998 der Stadt Buckow wird dem Amtsdirektor gemäß § 93 GO Bbg. vom 15.10.1993, geändert durch Gesetz vom 30.06.1994, die Entlastung erteilt.

gez. Grützmacher   gez. Dr. Schulze
Vors. des Finanzauschusses   Bürgermeister