Bekanntmachung der Jahresrechnung 1998 und Entlastung des Amtsdirektors


Der nachstehende Beschluss über die Jahresrechnung der Gemeinde Rehfelde für das Haushaltsjahr 1998 und die Entlastung des Amtsdirektors werden gemäß § 93 Gemeindeordnung (GO) Bbg. hiermit öffentlich bekannt gemacht.

In die Jahresrechnung und ihre Anlagen kann jeder während der allgemeinen Öffnungszeiten des Amtes Märkische Schweiz Einsicht nehmen.

Buckow, den 16.11.1999

gez. R.-D. Dammann
Amtsdirektor


Gemeinde Rehfelde Rehfelde, 15.11.99

Beschluss der Gemeindevertretung Rehfelde über das Ergebnis der Jahresrechnung 1998 und Entlastung des Amtsdirektors

1. Die Gemeindevertretung Rehfelde nimmt das in dem vorliegenden Bericht des Rechnungsprüfungsamtes aufgezeigte Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde Rehfelde für das Haushaltsjahr 1998 zur Kenntnis.

2. Die Gemeindevertretung Rehfelde stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 1998 unter Einbeziehung der Abschlussbuchungen wie folgt fest:

  
Solleinnahmen Verwaltungshaushalt 4.890.589,92 DM
Solleinnahmen Vermögenshaushalt 1.884.602,34 DM
Summe Solleinnahmen 6.775.192,26 DM
Neue Haushaltseinnahmereste 0,00 DM
Abgang alte Haushaltseinnahmereste 0,00 DM
Abgang alte Kasseneinnahmereste 2.089,62 DM
Summe bereinigte Solleinnahmen 6.773.102,64 DM
Sollausgaben Verwaltungshaushalt 4.889.422,30 DM
Sollausgaben Vermögenshaushalt
(darin enthalten Überschuss nach
§ 39 (3) S. 2 GemHVO = 0,00 DM)
1.804.919,60 DM
Summe Sollausgaben 6.694.341,90 DM
Neue Haushaltsausgabereste 98.600,00 DM
Verwaltungshaushalt 0,00 DM
Vermögenshaushalt 98.600,00 DM
Abgang alte Haushaltausgabereste 18.917,26 DM
Verwaltungshaushalt 0,00 DM
Vermögenshaushalt 18.917,26 DM
Abgang alte Kassenausgabereste 922,00 DM
Summe bereinigte Sollausgaben 6.773.102,64 DM
Etwaiger Unterschied
Bereinigte Solleinnahmen
./. bereinigte Sollausgaben (Fehlbetrag)
0,00 DM

3. Auf Grund der geprüften und festgestellten Ergebnisse der Jahresrechnung 1998 der Gemeinde Rehfelde wird dem Amtsdirektor gemäß § 93 GO Bbg. vom 15.10.1993, geändert durch Gesetz vom 30.06.1994, die Entlastung erteilt.

gez. Hüttner   gez. Neumann
Vors. des Finanzauschusses   Bürgermeister