Bekanntmachung der Jahresrechnung 1998 und Entlastung des AmtsdirektorsDer nachstehende Beschluss über die Jahresrechnung der Gemeinde Werder für das Haushaltsjahr 1998 und die Entlastung des Amtsdirektors werden gemäß § 93 Gemeindeordnung (GO) Bbg. hiermit öffentlich bekannt gemacht. In die Jahresrechnung und ihre Anlagen kann jeder während der allgemeinen Öffnungszeiten des Amtes Märkische Schweiz Einsicht nehmen. Buckow, den 16.11.1999 gez. R.-D. Dammann
Beschluss der Gemeindevertretung Werder über das Ergebnis der Jahresrechnung 1998 und Entlastung des Amtsdirektors1. Die Gemeindevertretung Werder nimmt das in dem vorliegenden Bericht des Rechnungsprüfungsamtes aufgezeigte Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde Werder für das Haushaltsjahr 1998 zur Kenntnis. 2. Die Gemeindevertretung Werder stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 1998 unter Einbeziehung der Abschlussbuchungen wie folgt fest:
3. Auf Grund der geprüften und festgestellten Ergebnisse der Jahresrechnung 1998 der Gemeinde Werder wird dem Amtsdirektor gemäß § 93 GO Bbg. vom 15.10.1993, geändert durch Gesetz vom 30.06.1994, die Entlastung erteilt.
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