Bekanntmachung der Jahresrechnung 1998 und Entlastung des Amtsdirektors


Der nachstehende Beschluss über die Jahresrechnung der Gemeinde Werder für das Haushaltsjahr 1998 und die Entlastung des Amtsdirektors werden gemäß § 93 Gemeindeordnung (GO) Bbg. hiermit öffentlich bekannt gemacht.

In die Jahresrechnung und ihre Anlagen kann jeder während der allgemeinen Öffnungszeiten des Amtes Märkische Schweiz Einsicht nehmen.

Buckow, den 16.11.1999

gez. R.-D. Dammann
Amtsdirektor


Gemeinde Werder Werder, 26.10.99

Beschluss der Gemeindevertretung Werder über das Ergebnis der Jahresrechnung 1998 und Entlastung des Amtsdirektors

1. Die Gemeindevertretung Werder nimmt das in dem vorliegenden Bericht des Rechnungsprüfungsamtes aufgezeigte Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde Werder für das Haushaltsjahr 1998 zur Kenntnis.

2. Die Gemeindevertretung Werder stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 1998 unter Einbeziehung der Abschlussbuchungen wie folgt fest:

  
Solleinnahmen Verwaltungshaushalt 404.234,62 DM
Solleinnahmen Vermögenshaushalt 188.021,05 DM
Summe Solleinnahmen 592.255,67 DM
Neue Haushaltseinnahmereste 0,00 DM
Abgang alte Haushaltseinnahmereste 17.200,43 DM
Abgang alte Kasseneinnahmereste 2.203,42 DM
Summe bereinigte Solleinnahmen 572.851,82 DM
Sollausgaben Verwaltungshaushalt 402.031,20 DM
Sollausgaben Vermögenshaushalt
(darin enthalten Überschuss nach
§ 39 (3) S. 2 GemHVO = 114.637,28 DM)
170.820,62 DM
Summe Sollausgaben 572.851,82 DM
Neue Haushaltsausgabereste 0,00 DM
Verwaltungshaushalt 0,00 DM
Vermögenshaushalt 0,00 DM
Abgang alte Haushaltausgabereste 0,00 DM
Verwaltungshaushalt 0,00 DM
Vermögenshaushalt 0,00 DM
Abgang alte Kassenausgabereste 0,00 DM
Summe bereinigte Sollausgaben 572.851,82 DM
Etwaiger Unterschied
Bereinigte Solleinnahmen
./. bereinigte Sollausgaben (Fehlbetrag)
0,00 DM

3. Auf Grund der geprüften und festgestellten Ergebnisse der Jahresrechnung 1998 der Gemeinde Werder wird dem Amtsdirektor gemäß § 93 GO Bbg. vom 15.10.1993, geändert durch Gesetz vom 30.06.1994, die Entlastung erteilt.

gez. Porodjuk   gez. v.Bockelberg
Gemeindevertreter   Vors. der Gemeindevertretung