Quelle: Märkische Oderzeitung, Strausberger Ausgabe vom 10.02.2000

Naturschutz richtet sich gegen Landeigentümer

Zu "Koalition streitet sich über Naturschutz" (MOZ vom 1. Februar):

Ich bin erschrocken und zugleich entsetzt, wie sich Politiker und Naturschützer mit den Interessen der Eigentümer auseinandersetzen. Wieder wird versucht, den Kernbereich der Eigentumsgarantie auszuhöhlen und insbesondere über privates Eigentum staatlich zu verfügen z.B. die private land- und forstwirtschaftliche Nutzung einzuschränken.

Naturschutz ist richtig, aber es kann nicht sein, dass dazu unser Eigentum misseraucht wird. Das aber besagt eigentlich die Ausweisung unserer Flächen zu sogenannten PFH-Gebieten (Fauna-Flora-Habitat). Weder Gemeinden noch Eigentümer sind bei der Planung der FFH-Gebiete einbezogen worden. Im Gegenteil: Großzügig wird über fremdes Eigentum verfügt. Dass der Wert unserer Grundstücke infolge von Umweltschutzauflagen sinkt oder wir zu Bittstellern bei irgend welchen Arntern werden, um vielleicht Ausgleichszahlungen für Nutzungseinschränkungen zu erhalten, kümmert keinen. Die Äußerung des Herrn Mädlow, Geschäftsführer der NABU Brandenburgs: "Wir hängen doch keine Käseglocke über die Flächen", ist für mich der blanke Hohn. Aus eigenen Erfahrungen mit dem Naturpark Märkische Schweiz und dessen Leiter weiß ich, wie mit Eigentum umgegangen wird.

Auch bei der Gründung des Naturparks Märkische Schweiz wurden die Eigentümer nicht einbezogen, aber ihre Flächen im Handumdrehen "beschlagnahmt". Die Folge war, durch die erlassene + Naturparkverordnung werden den Gemeinden und Bürgern solche Auflagen erteilt, die eine Entwicklung kaum zulassen.

Ob Flächennutzungsplan, Tourismusehtwicklung, Land- und Forstwirtschaft, es gibt kaum Bereiche, die nicht unter den einseitigen Auslegungen des Naturschutzes leiden. Und die Befürchtung liegt nahe, dass wir ein zweites Mal "enteignet" werden.

EGBERT MÜLLER
Hasenholz