RichtlinieZuschüsse für Kultur-ProjekteSeelow (ds/MOZ) Vereine, Gruppen und Initiativen, Einrichtungen, Künstler, Kirchengemeinden und Religionsgemeinschaften, Gemeinde-, Stadt- und Amtsverwaltungen, Institutionen und Vereinigungen sowie Privatpersonen können auch 2000 Anträge zur Unterstützung von Vorhaben im kulturellen Bereich stellen. Der Kreistag hat dafür eine Richtlinie verabschiedet. Die Förderung kann maximal 75 Prozent betragen (bisher 90 Prozent). Bis zu 5000 Mark entscheidet der zuständige Amtsleiter. Bis zu 10 000 Mark berät der zuständige Fachausschuss und darüber hinaus muss der Kreistag zustimmen. Der Fördertopf des Kreises beinhaltet in diesem Jahr 30 000 Mark. Die Richtlinie ist am 22. März in Kraft getreten. Service: Anträge schriftlich bis 15. Juli ans Schulverwaltungs-, Kultur- und Sportamt, Klosterstraße 14, 15344 Strausberg. |