Professor empfiehlt Klage gegen FFH-GebieteMärkische Schweiz gab Rechtsgutachten in AuftragBuckow (dir) Noch im Februar glaubte das Amt Märkische Schweiz: "Ein Einspruchsrecht der Gemeinden gegen die ausgewiesenen FFH-Gebiete besteht nicht..." FFH steht für Flora-Fauna-Habitat, europäische Naturschutzgebiete. Jetzt liegt ein Gutachten des Berliner Professors Siegfried Petzold auf dem Tisch. Der beruft sich auf einen weiteren Experten und meint, gerichtlicher Rechtsschutz sei gegeben. Petzold empfiehlt den Kommunen eine Klage vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht (Unterlassungs- oder Anfechtungsklage) oder den Gang vors Landesverfassungsgericht. Der Aufwand und die Kosten seien relativ gering, erklärt Petzold. Spätere Klagen würden teurer. Außerdem könne so früh verhindert werden, dass Fehler im Auswahlermessen des Landes sich bei der Aufstellung der Gemeinschaftslisten durch die EU-Kommission zwangsläufig fortsetzen. Zehn Gebiete sollen im Amt Märkische Schweiz unter die FFH-Naturschutz-Richtlinie fallen. Erst von dreien ist derzeit die Lage genau bekannt: Klobichsee, Stöbbertal, Ruhlsdorfer Bruch. Anfangs wollten die Potsdamer Ministerialen den Kommunalen in der Märkischen Schweiz nicht einmal verraten, wo genau die Gebiete sind, berichtete Amtsdirektor Rolf-Dietrich Dammann am Montagabend im Amtsausschuss. Als er die Auskunft einfordertet streikte nach wenigen Seiten das ministeriale Faxgerät. Abbruch der Übertragung. Aber das was sie schon wissen, verärgert die Buckower Kommunalpolitiker so, dass sie rechtzeitig klagen wollen. Denn sie befürchten, dass sie mit Inkraftreten der FFH-Richtlinie nicht mehr Herr im eigenen Haus sind und kommunale Rechte - wie die Planungshoheit - stark eingeschränkt werden. |