LeserbriefBisher haben Erlasse kaum etwas bewirktDie Hundehalterverordnung kann nur als rein bürokratischer Akt bezeichnet werden, welche ohne Fachwissen und ohne Rat von Sachkundigen entstanden ist. Es hat den Anschein, dass damit nur eine Daseinsberechtigung nachgewiesen werden soll. Den wirklichen Schuldigen wird der Herr Schönbohm mit seinen unqualifizierten Erlassen und Verordnungen kaum ihr Geschäft vermiesen oder nur in die Nähe vordringen. Fernsehberichte zeigten deutlich, mit welchen Methoden vorgegangen wird, um so genannte Kampfhunde zu schaffen. Hier wird nicht einmal vor der Anwendung von Rauschgiften, wie Kokain u.a. zur Verstärkung der Aggressivität zurückgeschreckt. Dazu ist wohl kaum ein weiterer Kommentar notwendig, wogegen und gegen wen diese Verordnungen nur diesen Zweck erfüllen könnten.
Da nützt auch keine Hundesteuer. Diese hilft doch nur den Kommunen, ihre Kassen aufzufüllen oder wird davon etwas für die Tiere geschaffen? Die Wirksamkeit solcher Verordnungen lässt sich schon jahrelang an anderen Beispielen im Tierschutz widerlegen (Viehtransporte, Hühnerhaltung in sogenannnten Legebatterien u.v.m.). Für all diese Dinge gibt es Verordnungen und Erlasse, doch verändert wurde dadurch nichts. Der Bürokratie sind keine Grenzen gesetzt. |