Werder lehnt die Windräder abKein Vertrösten für interessierte InvestorenWerder (rj/MOZ) Die Gemeinde wird auch künftig keine Zustimmung zum Aufstellen von Windenergieanlagen in ihren Gemarkungsgrenzen erteilen. Dieser einstimmige Beschluss der Gemeindevertreter zu ihrer jüngsten Sitzung wird den interessierten Investoren mitgeteilt. Von Letzteren gibt es mittlerweile vier, die - wie anderswo auch - bereits zum Teil Vorverträge mit einzelnen Eigentümern besitzen. Soll es möglicherweise mit einem neuen Interessenten einen neuen Versuch geben, nachdem die Gemeinde einem früheren Investoren schon einmal deutlich abgesagt hatte? Das war eine der beider Fragen, die Bürgermeisterin Heide von Bockelberg eingangs der Debatte aufwarf. Gibt es derzeit kein positives gemeindliches Einvernehmen zu diesem Vorhabenund Erschließungsplan, wollte sie zudem klären, ob jene Ablehnung zeitlich begrenzt oder auf Dauer zu verstehen sei. Die Antworten fielen ganz unterschiedlich aus. Während Manfred Pietsch die Abwertung von Eigentum, sinkenden Erholungswert und reduziertes Interesse an Zuzug als Gegenargumente zur Aufstellung anführte, schlug Edgar Noss vor, mit einer endgültigen Entscheidung zunächst zu warten. Die Ausführungen eines Lärmexperten, die die Gemeindevertreter im Januar in ihre Überlegungen einbezogen hatten, hätten zwar einiges deutlicher gemacht. Vielleicht aber wäre ein Urteil anhand der bei Zinndorf aufzustellenden Windkrafträder - hier sind es einzelne - später besser möglich. Seine Bedenken seien nach dem Informationsabend mit dem Lärmexperten keineswegs ausgeräumt, formulierte es Dr. Klaus-Peter Oehler deutlich. Ein möglicher Schaden durch die Anlagen sei aus seiner Sicht im Augenblick nicht geringer als ein möglicher Nutzen. Zudem erinnerte Oehler wie zuvor schon Pietsch daran, dass der heutige Entwicklungsstand der Technik längst modernere Perspektiven bereithalte. Gegenwärtig aber stelle das Anlegen solcher Windenergieprojekte für Investoren noch ein außerordentlich profitables Geschäft dar. Ein längeres zeitliches Zurückstellen hielt er deshalb für angebracht. Mit diesem relativen Zeitbegriff hatte allerdings Annemarie Rettig ihre Schwierigkeiten. Sie wünschte sich eine klare Definition, wie sie letztlich von allen geteilt wurde. Varianten dazu reichten von "bis zum Ende der Legislaturperiode" bis zum Abwarten der veränderten Gesetzgebung hinsichtlich zu berücksichtigender Naturschutzbelange. So verständigten sich die gewählten Vertreter des Ortes einfach darauf, einem solchen Projekt keine Zustimmung zu erteilen. Ein Rest Risiko bleibt auch dabei, wie Dr. Oehler warnte: Für ein einzelnes Windrad beispielsweise bedarf es nicht der Zustimmung der Gemeindevertretung. |