Quelle: Märkische Oderzeitung, Strausberger Ausgabe vom 24.02.2001

Auftreten als "Reform"-Gegner

Werder tritt Gemeindetag Brandenburg bei

Von
GABRIELE RATAJ

Werder (MOZ) Werder wird nach Waldsieversdorf als zweite Kommune im Amt Märkische Schweiz dem Gemeindetag Brandenburg beitreten. Das beschlossen am Donnerstagabend die Gemeindevertreter einstimmig. Zugleich entschlossen sie sich zur Aufgabe der bisherigen Doppelstrategie in Sachen Gemeindereform. Weitere Verhandlungen mit Nachbargemeinden wird es nicht geben.

Durch das intensive Beschäftigen mit den Unterlagen zum Gemeindetag Brandenburg waren die Gemeindevertreter zu ihrer außerordentlichen Sitzung in Sachen Gemeindereform diesmal auch auf die andere Seite ihrer bislang gewählten Zweigleisigkeit vorbereitet. Dafür hatte Dr. Klaus-Peter Oehler mit den über das Internet herausgezogenen und vervielfältigten Materialien über das Gremium gesorgt. Er legte zudem ein brandaktuelles Rundschreiben des Gemeindetages an alle amtsangehörigen Gemeinden vor, das die aus juristischer Sicht wacklige Rechtslage eines Vorgehens nach den Leitlinien zur Entwicklung der Gemeindestruktur beleuchtet.

Das bestärkte Edgar Noss in seinem Ansinnen. "Es reicht nicht, nur zu betonen, dass wir gegen die Gemeindereform sind, wir müssten aktiver in dieser Richtung werden", forderte er eingangs der Diskussion. Deshalb stellte er den Antrag, über die Bürgermeisterin die finanzielle Machbarkeit eines Beitritts zum Gemeindetag zu prüfen und danach über den weiteren Verfahrensweg zu entscheiden.

Das traf auf die ungeteilte Zustimmung der Anwesenden. Die bisher verfolgte Doppelstrategie sei zu einem gehörigen Teil auch aus Rechtsunsicherheit geboren, schätzte Hartmut Ritzow ein. Die jedoch weiche immer mehr. Er plädierte deshalb dafür, möglichst am selben Abend noch über eine Mitgliedschaft zu entscheiden. Die ge- ringe Größe des Mitgliedsbeitrages - für technische Hilfsmittel wie Kopiertechnik, Telefon, Porto u. ä. erhebt der Gemeindetag einen Jahresbeitrag von 50 Pfennig je Einwohner - lasse das zu.

Noch einen Schritt weiter ging Klaus-Peter Oehler mit seinem Vorschlag. Er konstatierte einen öffentlichen Stimmungsumschwung zugunsten der Reformverweigerungshaltung des Gemeindetages und orientierte daher auf den Verzicht des zweigleisigen Operierens durch die Kommune Werder. Was könne denn passieren, fragte er, wenn das Aufhalten der so genannten Reform nicht gelinge: Zwangsfusion mit Rehfelde oder Notfusion mit anderen kleinen Nachbarn - beides nicht gewollt. "Für mich ist das auch eine Frage der Würde als Brandenburger", spielte er auf das Überstülpen altbundesdeutscher Regelungen an, "nach zehn Jahren Demokratie den gebotenen Spielraum auch wirklich zu nutzen."

Halbherzigkeit oder mangelnde Glaubwürdigkeit wollten sich die Gemeindevertreter nach dieser Debatte jedenfalls nicht nachsagen lassen. Sie verständigten sich bei Stimmenthaltung der Bürgermeisterin darauf, die Gespräche mit den Nachbarn im Sinne der ungeliebten Reform nicht fortzusetzen. Bürgermeisterin Heide von Bockelberg und Dr. Klaus-Peter Oehler werden Werder künftig im Gemeindetag Brandenburg vertreten. Das Bürgerinteresse an dieser für den Ort nicht eben unwichtigen Veranstaltung ließ diesmal eher zu wünschen übrig.

Gemeindetag Brandenburg

65 Gemeinden aus allen Landkreisen Brandenburgs haben als alternativen Interessenverband am 25. November 2000 den Brandenburger Gemeindetag gegründet. Eines der vordergründigen Anliegen ist es, sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die Zerstörung der Identität kleiner Gemeinden zu wenden.

In einem offenen Brief an Ministerpräsident Manfred Stolpe fordert das Gremium daher, die beabsichtigte Gemeindegebietsreform zu stoppen. Der Gemeindetag sieht kleinteilige dezentrale Gliederungen als wesentliches Merkmal brandenburgischer Identität an und beharrt auf dem strikten Prinzip der Freiwilligkeit. Auch unter dem gegenwärtigen Druck warnt er davor, keine sinnlosen Fusions- und Eingliederungsverhandlungen zu führen.

Zehn Schwerpunkte bestimmen die Arbeit des Gemeindetages Brandenburg, z. B.:

  • Verhinderung der zwangsweisen Abschaffung bzw. Zusammenlegung von Gemeinden
  • Wahrung und Stärkung des Grundgedankens kommunaler Selbstständigkeit
  • Stärkung der Stellung von Gemeindevertretungen und ehrenamtlichen Bürgermeistern in der Kommunalverfassung des Landes
  • Einsatz für gerechten kommunalen Finanzausgleich und Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung amtsangehörigen Gemeinden
  • Vertretung gemeinsamer Belange der Mitgliedsgemeinden gegenüber Gesetzgeber (Landtag) und Verwaltungsbehörden der Regierung
  • Erfahrungsaustausch, Beratung und Hilfe sowie rechtliche Unterstützung der Mitgliedsgemeinden.